Die Kriminalität in einer Stadt sagt viel über ihre Gesellschaft aus: Über das Vertrauen in die Justiz, die Sicherheit der Bürger, die Freiheit der Presse. Ein besonders aufsehenerregender Fall erschütterte Berlin 1963: Hans-Georg Neumann wurde wegen Mordes an einem Liebespaar zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall bewegte das ganze Land. Neumann saß länger als jeder andere deutsche Straftäter im Gefängnis. Seine Geschichte wurde zum abschreckenden Beispiel: Jede Tat hat Konsequenzen. Mehr auf berlinyes.eu.
Eine schwierige Kindheit
Hans-Georg Neumann wurde am 14. September 1936 in Berlin geboren. Seine Mutter arbeitete als Prostituierte. Er wuchs in einem Kinderheim in Kreuzberg auf, später bei Pflegeeltern. 1951 wurde er wegen mehrfachen Diebstahls dem Jugendgericht vorgeführt. Zwei Jahre später starb seine Pflegemutter. Neumann kam zu einer Handwerkerfamilie, bei der er eine Ausbildung zum Mechaniker begann. 1956 wanderte er nach Kanada aus, wurde jedoch 1961 wegen eines bewaffneten Raubüberfalls verurteilt und nach Deutschland abgeschoben.
Der Doppelmord
Am 13. Januar 1962 griff Neumann ein Liebespaar in einem geparkten Auto an. Als sich die Frau wehrte, schoss er mit einem Revolver, den er immer bei sich trug, auf beide. Sechs Tage später wurde er verhaftet. Der überlebende Mann konnte ihn identifizieren. Doch die Verletzungen waren zu schwer – wenig später starb auch er.
Am 30. Mai 1963 wurde Neumann wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zunächst kam er in die Berliner Strafanstalt Tegel. 1991 wurde er in das Gefängnis Bruchsal verlegt, wo er sich unauffällig verhielt. Der Künstler Gerhard Richter malte später ein Bild, inspiriert von Gerichtsaufnahmen des Falls.
Der Kampf um Freiheit
Im März 1994 stellte das Landgericht Karlsruhe fest, Neumann müsse nicht weiter in Haft bleiben. Dennoch wurden Anträge auf Haftverschonung immer wieder abgelehnt. Auch ein Gnadengesuch wurde wegen Sicherheitsbedenken abgewiesen. Ein Bericht aus dem Jahr 2012 beschrieb Neumanns Verhalten nach 50 Jahren Haft als unverändert im Vergleich zu seiner Festnahme.
2014 lehnte der Bundesgerichtshof erneut eine vorzeitige Haftentlassung ab. Neumanns neuer Anwalt legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, doch auch diese wurde als unbegründet zurückgewiesen. 2016 zog Neumann einen weiteren Antrag selbst zurück. Erst im März 2021, nach 59 Jahren Gefängnis, ordnete das Gericht seine vorzeitige Entlassung an. Nur ein Jahr später, im Alter von 85 Jahren, starb er in Freiheit.

Ein zweiter Fall: Mario Stibitz
Ein weiterer bekannter Verbrecher aus Berlin war Mario Stibitz. Zwischen 1983 und 1984 ermordete er vier Kinder und einen Mann in Berlin und Neubrandenburg. Seine Taten waren von einem krankhaften Machtstreben geprägt, besonders gegenüber kleinen Jungen, die sich nicht wehren konnten. Stibitz misshandelte und fotografierte seine Opfer nackt, bevor er sie tötete.
In seiner Wohnung fand die Polizei neben seiner Tatbeschreibung auch Mullbinden, Klebeband und eine Kamera. Der Mörder gestand alle Taten. 1985 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Jahr 2024, fast 40 Jahre später, wurde er entlassen. Laut Staatsanwaltschaft ging von ihm keine Gefahr mehr aus, da sich sein Gesundheitszustand drastisch verschlechtert hatte.