Montag, Februar 23, 2026

Wie die Frauen Berlins ihr Recht erkämpften, zu wählen und ins Nationalparlament gewählt zu werden

Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erhielten Frauen in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zu wählen und gewählt zu werden. Dem ging ein langer Kampf voraus, der bereits im 19. Jahrhundert begann. Lesen Sie mehr darüber auf berlinyes.eu.

Der Kampf um das Wahlrecht

Noch vor der organisierten Frauenbewegung sprach sich Louise Otto-Peters während der Revolution von 1848–49 als erste für das Frauenwahlrecht aus. In ihrer politischen „Frauenzeitung“, die sie 1849 erstmals veröffentlichte, forderte Louise „das Recht auf Reife“ für Frauen und „Unabhängigkeit im Staat“. Später, in den 1870er-Jahren, setzte sich die Berlinerin Hedwig Dohm ebenfalls für das Frauenwahlrecht ein. In ihrer Schrift „Die Frauen-Natur und ihr Recht“ aus dem Jahr 1876 formulierte sie diese Forderung sehr deutlich.

Von diesem Zeitpunkt an konnte die Frauenbewegung ihre Aktivitäten organisieren, auch wenn diese durch verschiedene Vereinsgesetze in einigen Ländern des Kaiserreichs erschwert wurden, die Frauen ausdrücklich politische Aktivitäten untersagten. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Kampagne für das Frauenwahlrecht abrupt unterbrochen. Die Männer zogen in den Krieg, die Frauen arbeiteten in der Heimat. Einige von ihnen blieben politisch aktiv und riefen beispielsweise zu Frieden auf. 1915 fanden zwei Frauenfriedenskonferenzen statt. Der Kampf um das Frauenwahlrecht wurde 1917 offen wieder aufgenommen. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen erstmals von diesem Recht Gebrauch machen und sich wählen lassen.

Der Zölibat der Beamtinnen

Das neue Parlament hatte die Aufgabe, die Verfassung und Gesetze für eine neue Regierungsform zu entwickeln – eine große Verantwortung sowohl für die Wählenden als auch für die Gewählten. Rund 82 Prozent der Frauen gaben ihre Stimme ab. Die verfassungsgebende Nationalversammlung tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920 in Weimar und Berlin. Die neuen Parlamentarierinnen brachten bereits politische Erfahrung aus Frauenorganisationen, Gewerkschaften, gesellschaftlichen Vereinigungen und Parteien mit. Sie verfügten auch über praktisches Wissen aus ihren Berufen. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde in den 1870er-Jahren geboren. Ebenso waren mehr als die Hälfte unverheiratet, da immer noch der sogenannte „Zölibat der Beamtinnen“ galt: Nach der Heirat mussten Frauen ihren Beruf aufgeben und verloren das Recht auf eine Pension. Unter den Abgeordneten waren auch gebürtige Berlinerinnen.

Elsa Höfs heiratete im Alter von 18 Jahren den Sozialdemokraten Paul Höfs in Stettin. Sie gab ihre Arbeit als Hausangestellte auf und bekam zwei Kinder. 1905 trat Elsa Höfs in die SPD ein. Von 1912 bis 1933 war sie Mitglied der pommerschen Kreisorganisation der SPD. 1919 übernahm sie neue Ämter: Kreisvorsitzende des Pommerschen Arbeiterwohlfahrtsverbandes, Mitglied der Nationalversammlung bis 1920. Anschließend war sie Mitglied des Stadtrats in Stettin bis 1924 und des pommerschen Provinziallandtages sowie des preußischen Landtages von 1921 bis 1928. 1932 heiratete Elsa Höfs erneut, den Sozialdemokraten Karl Kirchmann. Gemeinsam führten sie einen Lebensmittelladen in Stettin. Gertrud Lodahl war Parteikollegin von Elsa.

Sie arbeitete als Kindermädchen und später als Arbeiterin in einer Buchdruckerei. Gertrud Lodahl engagierte sich gewerkschaftlich und leitete den Berliner Ortsverband. 1895 wurde sie in den Vorstand des Verbandes der Druckgehilfen gewählt. Nach ihrer Heirat arbeitete sie ehrenamtlich im Aufsichtsrat der Konsumgenossenschaft. Als Vertreterin der Genossenschaft wurde sie Mitglied im Vorstand des Nationalen Frauendienstes während des Krieges. Gertrud Lodahl schrieb für Gewerkschaftszeitschriften und Tageszeitungen. Sie war Abgeordnete der Nationalversammlung bis 1920.

Berlinerinnen in der Nationalversammlung

Elfriede Reineck wurde ebenfalls für die SPD gewählt und kannte den politischen Kampf durch ihre Mutter Pauline Stegemann, die 1873 den Berliner Arbeiterinnen- und Mädchenverein gründete. Elfriede Reineck trat 1890 in die SPD ein, arbeitete bis zu ihrer Heirat als Schneiderin und wurde Mutter eines Sohnes. Ab 1912 war sie Frauenvertreterin der SPD in der Bezirksleitung des sozialdemokratischen Wahlvereins Teltow-Beeskow. Reineck engagierte sich ehrenamtlich in Armuts- und anderen Wohlfahrtsorganisationen und half bei der Gründung des Arbeiterwohlfahrtsverbandes. 1919 wurde sie in die Leitung der SPD gewählt. Elfriede Reineck war bis 1924 Reichstagsabgeordnete. 1945 beteiligte sie sich am Wiederaufbau der SPD in Ostdeutschland.

Die Abgeordnete Anna Simon arbeitete bis zu ihrem 46. Lebensjahr als Kranführerin. Sie war Mitbegründerin einer Berufsvereinigung für alle Beschäftigten dieser Industrie. 1908 wurde Anna Simon Mitarbeiterin im Verband der Textilarbeiter, zunächst in Berlin, dann in Forst und ab 1911 in Brandenburg. Nach ihrem Umzug nach Brandenburg wurde Anna Mitglied im Vorstand des SPD-Wahlkreises Westfalen. Von 1916 bis 1919 war sie Buchhalterin bei der „Volksfürsorge“. Anna Simon vertrat die SPD in der Nationalversammlung von 1919 bis 1920 und im preußischen Landtag von 1921 bis 1924.

Insgesamt wurden 1919 37 Frauen in die Nationalversammlung gewählt. Das bedeutete, dass Frauen fast 10 Prozent der Abgeordneten stellten – 37 von 423 Mandaten gingen an sie. Dies war bis heute der höchste Frauenanteil im deutschen Parlament.

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