Nach dem Sieg über Napoleon verhandelte der Wiener Kongress von September 1814 bis Juni 1815 über die Neuordnung der europäischen Staaten. Im Wesentlichen waren die Verhandlungen vom Bestreben geprägt, die vorrevolutionäre Ordnung wiederherzustellen. Während das Ziel darin bestand, das Gleichgewicht der Kräfte zwischen den europäischen Staaten in der Außenpolitik wiederherzustellen, sollte innenpolitisch das Prinzip des monarchischen Staates erneut angewandt werden – möglichst ohne Zugeständnisse an liberale und demokratische Ideen. Anstelle eines Nationalstaates, auf den viele hofften, gründeten die deutschen Fürsten den Deutschen Bund. Lesen Sie mehr darüber, wie der Parlamentarismus in Deutschland entstand, auf berlinyes.eu.
Der Beginn des parlamentarischen Lebens

Das einzige Bundesorgan war die Bundesversammlung in Frankfurt am Main, die unter dem Vorsitz Österreichs tagte und später als „Deutscher Bundestag“ bezeichnet wurde. Obwohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundes aufgrund des schwerfälligen Charakters seiner institutionellen Mechanismen begrenzt waren, erwies er sich über lange Zeit als wirksames Instrument zur Unterdrückung oppositioneller Bestrebungen.
Die im Bundesakte versprochenen Verfassungen wurden nicht erfüllt. Während einige Staaten Mittel- und Norddeutschlands später Verfassungen einführten, weigerten sich Preußen und Österreich, diese bis 1848 auf ihren Gebieten umzusetzen. Nur in den süddeutschen Ländern wurden staatliche repräsentative Verfassungen verabschiedet, die liberale Bürgerrechte und begrenzte Mitwirkungsrechte gewährten. Die im Zuge dessen entstandenen Volksvertreter gaben der oppositionellen Bewegung neue Entwicklungsmöglichkeiten und leiteten den Fortschritt des Parlaments in Deutschland ein.
Die Landtage bestanden in der Regel aus zwei Kammern: In der ersten saßen Vertreter der regierenden Familie und des höheren Adels sowie Beamte aus Politik, Kirche und Gesellschaft, die vom König ernannt wurden. Die Sitze in der zweiten Kammer wurden nach festen Quoten auf bestimmte soziale Gruppen verteilt, deren Vertreter oft durch ein gestuftes Klassensystem und indirekte Wahlverfahren gewählt wurden. Obwohl die Parlamente Gesetze verabschieden und Steuern erheben sollten, waren ihre Möglichkeiten begrenzt. Trotz einer Reihe liberaler Reformen waren grundlegende Veränderungen aufgrund der monarchischen Führungsansprüche auf exklusives Vertretungsrecht schwer zu erreichen.
Die Karlsbader Beschlüsse

Trotz der Wiederherstellung monarchischer Ordnungen verbreiteten sich liberale und nationale Ideen weiterhin, insbesondere in der Mittelschicht und an den Universitäten. Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817, an dem rund 500 Studenten teilnahmen, die die bestehenden Verhältnisse kritisierten, war die erste nationale Veranstaltung der deutschen Nationalbewegung.
Die Karlsbader Beschlüsse, die 1819 auf Initiative des österreichischen Außenministers Klemens von Metternich verabschiedet wurden, etablierten ein Regime polizeilicher Überwachung und Repressionen, das auf die vollständige Unterdrückung oppositioneller Bestrebungen abzielte. Während der sogenannten Demagogenverfolgung, durchgeführt von der Zentralen Untersuchungskommission in Mainz, wurden führende Vertreter der Opposition zum Schweigen gebracht.
Der demokratische Reichstag

Die Oppositionsbewegung erhielt neuen Schwung durch die Julirevolution in Paris und den polnischen Aufstand Anfang der 1830er Jahre. In vielen Städten, darunter auch in Berlin, kam es zu Protesten gegen die politische Unterdrückung. Die regierenden Fürstenhäuser sahen sich gezwungen, Zugeständnisse in Verfassungs- und Bürgerrechtsfragen zu machen. Auf Initiative des Presse- und Vaterlandsvereins versammelten sich am 27. Mai 1832 über 20.000 Menschen zu einem großen Nationalfest auf Schloss Hambach, um die Schaffung eines demokratischen deutschen Nationalstaates in einem freien Europa zu fordern. Diese erste große politische Massendemonstration in Deutschland, bei der viele Teilnehmer schwarze, rote und goldene Fahnen – die Farben der Burschenschaften und Symbole der deutschen Einheit – trugen, gab der Oppositionsbewegung einen kraftvollen Impuls. Seitdem war der Ruf nach Verfassungsänderungen nicht mehr zu unterdrücken.
Die 1871 gegründete preußisch-deutsche Kaiserreich blieb jedoch weitgehend ein militärisch-autoritärer Staat. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871, deren Entwurf größtenteils von Bismarck erarbeitet wurde, räumte der monarchischen Exekutive weitreichende Befugnisse ein: Militär, Außenpolitik und die Reichsverwaltung blieben weitgehend außerhalb des Einflusses des Parlaments, und vor allem hing die Ernennung oder Absetzung der Regierung ausschließlich vom Vertrauen des Kaisers, nicht jedoch von der Mehrheit im Parlament, ab.
Dennoch hatte der demokratisch legitimierte Reichstag wichtige Befugnisse: Die wichtigste Aufgabe des Parlaments war die Verabschiedung aller Gesetze, einschließlich der Haushaltsvorschläge. Kein Gesetz konnte ohne seine Zustimmung in Kraft treten. Er hatte das Recht, eigene Gesetzentwürfe einzubringen, vom Reichskanzler Auskunft über die Regierungspolitik zu verlangen und die Tagesordnung selbst zu bestimmen. In der Verfassungspraxis erlangte der Reichstag im Laufe der Zeit zweifellos zunehmendes Ansehen und Einfluss, wurde zum wichtigsten Symbol der politischen Nation und beeinflusste die Gesellschaft auf vielfältige Weise.